Sturmschäden
Sie haben einen Sturmschaden im Raum Lübeck oder Ostholstein?
Ich bin schnell für Sie da! Tel. 0176 723 183 05
Stürme, gerade bei uns in Norddeutschland, sind insbesondere im Herbst und Winter häufiger gegeben und können Bäumen erheblich zusetzen, bis zu Bruch und Entwurzelung.
Vorgehen bei einem Sturmschaden
- Bringen Sie zuerst sich und Ihre Lieben, ggfs. Haustiere, in Sicherheit! Alles andere ist zweitrangig.
- Berücksichtigen Sie, dass auch nach Sturmende weiterhin Gefahr durch brechende Äste oder Verrutschen des Stammes besteht. Angebrochene Bäume können unter hoher Spannung stehen und auch zu einem späteren Zeitpunkt noch eine erhebliche Gefahr darstellen.
- Besteht akute Gefahr für Leib und Leben, oder ist Ihr Baum auf öffentlichen Grund und Boden gestürzt, oder besteht das Risiko, dass Ihr Baum auf ein Nachbargebäude fällt, rufen Sie sofort unter 112 die Feuerwehr.
- Ist der Schaden nur auf Ihrem privaten Grundstück in Lübeck/Ostholstein entstanden, kontaktieren Sie mich. Ich werde schnellstmöglich vor Ort sein.
- Dokumentieren (Fotografieren) Sie den Schaden, aus gefahrenfreiem Abstand, bevor er beseitigt wird, um ihn später bei der Versicherung einreichen zu können.
Wie beseitigen wir den Sturmschaden?
Wir wenden verschiedene Techniken an, um umgestürzte, angebrochene, entwurzelte Bäume zu entfernen. Wir arbeiten mit Motorsägen am Boden, sind befähigt, die Seilklettertechnik anzuwenden, nutzen Hubarbeitsbühnen und, wenn es ganz dicke kommt, rollen wir mit ganz schwerem Gerät an, notfalls auch mit einem Kran. Ist ein beschädigter Baum noch zu retten, wird er gerettet, versprochen.
Risiken Sie bitte nicht Ihre Gesundheit mit Eigenversuchen
- Wegrutschende Äste können die Leiter, auf der Sie stehen, umreißen.
- Äste, Stämme, die unter Spannung stehen, neigen dazu, unkontrolliert aufzuspringen.
- Abgerissene Äste können umschlagen oder in nicht erwartete Richtungen fallen.
- Liegt ein Baum bereits am/auf/im Haus, sollte grundsätzlich ein Fachmann hinzugezogen werden, um weitere Schäden zu vermeiden.
Tipps für das Einreichen von Sturmschäden bei Ihrer Versicherung
Fotos von den Schäden erstellen.
Für die Regulierung eines Sturmschadens fordern die Versicherungen im Regelfall einen Nachweis der Windstärke an. 62 km/h, bzw. Windstärke 8, sind das akzeptierte Minimum. Dieser Nachweis lässt sich über offizielle Wetterdaten erbringen.
Haben Nachbarn gleichfalls Sturmschäden erlitten, reicht dies vielen Versicherungen als Nachweis für die Windstärke aus.
Falls es Zeugen gibt, geben Sie diese mit Namen und Kontaktdaten an.
Die Versicherung wird prüfen lassen, ob bereits ein Vorschaden am Baum bestanden hat, dessen rechtzeitige Beseitigung den Schaden verhindert hätte.
Für Schäden am Haus kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Im Regelfall sind auch die Bergungs- und Entsorgungskosten versichert, allerdings können dsbzgl. unschöne Überraschungen folgen, prüfen Sie daher das Kleingedruckte.
Schäden im Haus, z.B. an Möbel, Teppich, etc. pp, deckt eine Hausratsversicherung ab – wenn sie denn abgeschlossen wurde. Stürzt Ihr Baum auf das Auto des Nachbarn, stehen Sie in der Haftung. Haben Sie eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abgeschlossen?
Nico Wilkens – Ihr Sturmschadenbeseitiger im Großraum Lübeck und Ostholstein.
Kontakt: 0176 723 183 05 / Mo-Sa. 8-17 Uhr